Komplettberatung in Deutschland - Dr. Gottwald – Kanzlei für erneuerbare Energien

Unser Angebot für eine Komplettberatung in Deutschland

Unsere Tätigkeit umfasst die komplette Rechtsberatung von Projekten im Strom-, Verkehrs- und Wärmebereich, insbesondere im

Energierecht

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Interessenvertretung gegenüber Betreibern von Gas- und Stromnetzen: Wir legen Wert auf eine Verhandlungslösung, um die Projektverwirklichung zu beschleunigen. Wir kennen aus jahrelanger Erfahrung die Verhaltensweisen der Netzbetreiber und können angemessen reagieren.

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Netzanschluss, Ermittlung des richtigen Netzverknüpfungspunktes und Durchsetzung des unverzüglichen Netzausbaus
Klärung der rechtlichen Einordnung der Leitung (etwa: Objektnetz bei mehreren Anlagenbetreibern)
Rechtsfragen des EEG und EnWG, z.B. Einspeisevergütung, Anlagenbegriff und rechtssichere Inbetriebnahme
Klärung bei Standortwahl, ob Voraussetzungen für Einspeisevergütung erfüllt sind (z.B. Konversionsflächen)
Energiesteuern, u.a. Interessenvertretung gegenüber dem Hauptzollamt

Öffentliches Recht

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alle öffentlich – rechtlichen Genehmigungserfordernisse, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht
Interessenvertretung bei der Bauleitplanung und der überörtlichen Raumplanung
Vorgehen gegen Baumaßnahmen Dritter, die zu Beeinträchtigungen, z.B. durch Planung von Energiespeichern und Tankstellen für Strom, Wasserstoff oder Methan

Allgemeines Zivilrecht

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die Entwicklung und Optimierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dazu gehören nach der Rechtsprechung bereits Musterverträge, deren mehrfache Verwendung intendiert ist, auch wenn erst ein Vertrag tatsächlich unterzeichnet ist. Hier ist die Minimierung von Risiken und die Maximierung von Chancen am Einfachsten. Wir haben dies vielfach insbesondere auch für Mandanten mit sehr hohen Umsätzen durchgeführt. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass hier viele Vorteile für Mandanten rechtssicher durchsetzbar sind, die bei einzelner, individueller Verhandlung kaum realistisch gewesen wären

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die Prüfung, Verhandlung und Gestaltung sämtlicher Verträge (Gesellschaftsverträge, Grundstückskaufverträge, Pachtverträge, Dienstbarkeiten, Darlehens- und Bürgschaftsverträge, Ingenieurverträge, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge, Bauverträge, Kaufverträge über sämtliche Komponenten, insbesondere Module und Wechselrichter, Handelsverträge, Verträge über technische und kaufmännische Betriebsführung, Versicherungsverträge, Verträge über die Direktvermarktung von Strom; Wärmelieferungsverträge),

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Due Diligence einschließlich Unternehmens- und Projektkauf
die außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber Behörden, Vertragspartnern und Konkurrenten
die gerichtliche Interessenvertretung, einschließlich einstweiligem Rechtsschutz und der Clearingstelle

Ziel unserer Tätigkeit ist die Optimierung des gesamten Projekts und aller Vertragsbeziehungen sowie die konsequente Minimierung der Risiken.

Jede Planung erfordert Optimismus und positives Denken. Wir sind aber davon überzeugt, dass keinem Mandanten damit gedient ist, wenn Risiken nicht erläutert oder oberflächlich geprüft werden. Genehmigungen, Verträge, Gestattungen und Dienstbarkeiten unterliegen der schärfsten denkbaren Nachkontrolle, denn sie müssen auch nach über 10 oder 20 Jahren noch rechtssicher durchsetzbar sein.

Kleine Fehler können schwerwiegende Folgen haben.

Erst wenn neben den Chancen alle Risiken erkannt und bewertet sind, hat der Mandant eine Grundlage für eine freie unternehmerische Entscheidung.

Durch die Erfahrung, Qualifikation und Flexibilität des gesamten Teams von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir in der Lage, neben den laufenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mehrere Großverfahren gleichzeitig optimal rechtlich zu begleiten, ohne dass die Qualität der Betreuung leidet oder Verzögerungen auftreten.