Bisherige Mandatierung und Tätigkeitsfeld
Über 80 Prozent unserer Mandanten sind hauptsächlich im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig.
Unsere Mandanten planen, betreiben und finanzieren sowohl Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien mit wenigen Kilowatt elektrischer Leistung als auch Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von mehreren Megawatt bis hin zu Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Leistung im zwei- und dreistelligen Megawatt-Bereich.
Wir vertreten börsennotierte, weltweit führende Unternehmen ebenso wie Privatpersonen unabhängig von der Größe des Projekts. Die meisten Mandanten sind Mittelständler.
Auch für kleine Projekte (z.B. Mini-BHKW oder PV-Dachanlagen) bieten wir eine optimale Rechtsberatung. Wir haben noch kein Mandat abgelehnt, bei dem der Mandant ein seriöses Interesse an der Förderung Erneuerbarer Energien oder des Umweltschutzes hatte, solange keine berufsrechtlichen Hindernisse bestanden.
Im Gegensatz zu den meisten anderen im Energierecht tätigen Kanzleien vertreten wir im Energiebereich ausschließlich Mandanten, die Erneuerbare Energien und ein nachhaltiges Wirtschaften fördern. Einzige Ausnahme sind hocheffiziente Anlagen zur Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung, die Erdgas einsetzen und später auf eingespeistes und auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas umgestellt werden können. Hier sehen wir einen ausreichenden Fortschritt gegenüber der derzeitigen Stromerzeugung. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge auf Erdgasbasis, die auf Biogas umgestellt werden können.
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