Bisherige Leistungsbilanz - Dr. Gottwald – Kanzlei für erneuerbare Energien

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Bisherige Leistungsbilanz

Fast alle unsere Mandanten haben sich sowohl in Krisen- als auch in Boomzeiten besser entwickelt als der Markt.

Während meiner persönlichen anwaltlichen Tätigkeit seit November 2001 ist noch kein Mandant von einer überraschenden Gesetzesänderung oder einem Urteil „kalt erwischt“ worden. Keine Aussage in einem von mir unterschriebenen Gutachten oder einem von einem anderen Partner unterschriebenen Gutachten, an dem ich mitgewirkt habe, musste bisher zurückgenommen werden. Erst ein unter meiner Mitwirkung gestalteter Vertrag einer Mandantin hat zu einem Rechtsstreit geführt.

Ich habe in über 20 Jahren nur ein einziges energierechtliches Verfahren, ein verfassungsrechtliches, zwei verwaltungsrechtliche und weniger als zehn zivilrechtliche Verfahren endgültig verloren.

Bei allen endgültig verlorenen Verfahren wussten meine Mandanten von vornherein, dass aufgrund entgegenstehender Rechtsprechung oder mangels Beweismitteln nur geringe Erfolgsaussichten bestehen oder dass die juristische Bewertung zumindest offen ist.

Von diesen Ausnahmen abgesehen haben wir fast alle unsere Verfahren zu einem positiven Abschluss innerhalb angemessener Bearbeitungszeit gebracht, wobei uns im Regelfall eine zügige außergerichtliche Klärung zugunsten des Mandanten gelungen ist.

Vielfach haben wir für unsere Mandanten eine bessere Rechtsposition erreicht, als dies der jeweils aktuellen Rechtsprechung entsprochen hätte.

Natürlich können wir nicht jede Planung der Mandanten zum Erfolg führen.

Entscheidet sich ein Planer unternehmerisch dafür, bei mehreren Projektplanungen hohe Risiken einzugehen, um zumindest einen Teil der Projekte umzusetzen, dann besteht unsere Aufgabe darin, jeweils auf die Risiken hinzuweisen und Strategien zur Risikominimierung zu erarbeiten.

Unsere rechtspolitische Tätigkeit und unsere ständigen intensiven Gespräche mit Vertretern des Parlaments, der Bundesregierung und der Verbände führen dazu, dass wir unsere Mandanten frühzeitig vor Änderungen der Gesetze oder deren Auslegung warnen können.